Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung

Die Som­mer­rei­se­zeit beginnt und viele planen ihren Urlaub im Aus­land zu ver­bringen. Nicht immer ver­läuft dieser rei­bungslos. Im Extrem­fall kann es pas­sieren, dass man wäh­rend des Auf­ent­halts erkrankt oder gar ver­un­fallt. Bei einer unzu­rei­chenden Zusatz­ver­si­che­rung bleiben die meisten Rei­senden auf den u. U. sehr hohen Behand­lungs­kosten sitzen, da die gesetz­li­chen Kran­ken­kassen maximal die Kosten erstatten, die bei einer inlän­di­schen Behand­lung ange­fallen wären. Fällt im Rei­se­land ein nied­ri­gerer Erstat­tungs­satz an, wird dieser erstattet.

Zum Schutz vor dem finan­zi­ellen Risiko emp­fiehlt sich daher i. d. R. der Abschluss einer Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung. Hierfür gibt es ver­schie­dene Tarife. Zum einen für die klas­si­sche Urlaubs­reise und zum anderen für einen län­geren Auf­ent­halt im Aus­land. Ferner bieten die meisten Ver­si­che­rungen Fami­lien- und auch Senio­ren­ta­rife an. Einen Blick in die Tarif­be­din­gungen und auf den Leis­tungs­um­fang sollten ins­be­son­dere ältere Men­schen (ggf. Höchst­al­ters­grenze), chro­nisch Kranke, Schwan­gere, Sportler und aus beruf­li­chen Gründen Rei­sende werfen.

Für jemanden, der nur gele­gent­lich ins Aus­land reist (z. B. Fami­li­en­ur­laub im Sommer) genügt i. d. R. der Abschluss einer Ver­si­che­rung spe­ziell für diese Rei­se­zeit. Bei regel­mä­ßigen Aus­lands­auf­ent­halten kann es güns­tiger sein, eine zeit­lich unbe­fris­tete Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung abzu­schließen.

Eine gute Ver­si­che­rung zeichnet sich i. d. R. dadurch aus, dass auch ein „medi­zi­nisch sinn­voller” und nicht nur ein „medi­zi­nisch not­wen­diger” Rück­trans­port im Leis­tungs­um­fang ent­halten ist. Neben diesem Anhalts­punkt sollten evtl. Kos­ten­be­gren­zungen für ein­zelne Behand­lungen und ein Aus­schluss bestimmter Erkran­kungen in den Bedin­gungen beachtet werden. Auch privat Kran­ken­ver­si­cherte sind im Aus­land nicht auto­ma­tisch per­fekt geschützt und sollten ihre Ver­träge dar­aufhin über­prüfen, ob der Schutz für die Rei­se­zeit und das Rei­se­ziel aus­rei­chen.