Eine Entgeltklausel für Bankauskünfte in Höhe eines Betrages
von 25 € ist unbedenklich, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am
Main (OLG) in seinem Urteil vom 24.5.2019. In ihrer Begründung führten
die OLG-Richter aus, dass es sich bei der Auskunftserteilung durch die Bank
um eine zusätzliche Leistung handelt, die von sonstigen Gebühren für
Kontoführung etc. nicht abgedeckt sind. Eine solche Bankauskunft dient
der Information Dritter über die „wirtschaftlichen Verhältnisse
des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit”.