Frist für die Abgabe der Steu­er­erklä­rungen 2019 ver­län­gert

Mit Schreiben vom 21.12.2020 teilt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium mit, dass es die Fristen zur Abgabe der Steu­er­erklä­rungen für das Kalen­der­jahr 2019 all­ge­mein bis zum 31.3.2021 ver­län­gert.

Einer Pres­se­mit­tei­lung der Bun­des­steu­er­be­ra­ter­kammer vom 18.12.2020 zufolge soll diese Frist bis zum 31.8.2021 ver­län­gert werden. Diese Frist war bei Aus­ar­bei­tung des Infor­ma­ti­ons­schrei­bens noch nicht offi­ziell bestä­tigt.

Anmer­kung: Zzt. ist eine gesetz­liche Rege­lung zur Frist­ver­län­ge­rung bis zum 31.8.2021 in Arbeit (Ent­wurf eines Gesetzes zur Ände­rung des Ein­füh­rungs­ge­setzes zur Abga­ben­ord­nung – Ver­län­ge­rung der Steu­er­erklä­rungs­frist in bera­tenen Fällen und der zins­freien Karenz­zeit für den Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2019).