Ent­gelt­fort­zah­lung bei Fort­set­zungs­er­kran­kung

Ein Arbeit­nehmer kann seinen Anspruch auf wei­tere Lohn­fort­zah­lung ver­lieren, wenn er nach einer sechs­wö­chigen Lohn­fort­zah­lung wegen Krank­heit erneut krank­heits­be­dingt aus­fällt und es sich dabei um eine Fort­set­zung der ursprüng­li­chen Erkran­kung han­delt.

Behauptet er, dass es sich um eine neue, unab­hän­gige Erkran­kung han­delt, der Arbeit­geber dieses jedoch bezwei­felt, ist es am Mit­ar­beiter, Beweise oder Indi­zien vor­zu­legen, die darauf hin­deuten, dass keine wei­ter­füh­rende Krank­heit besteht. Die bloße Angabe des Dia­gno­se­codes aus dem Kran­ken­schein ist nicht aus­rei­chend, um eine Fort­set­zungs­krank­heit aus­zu­schließen. In sol­chen Fällen kann es u.U. not­wendig sein, dass der Mit­ar­beiter seine behan­delnden Ärzte von der ärzt­li­chen Schwei­ge­pflicht ent­bindet, um die Situa­tion weiter zu klären.