Kein Erstat­tungs­an­spruch bei pushTAN-Frei­gabe an Dritte am Telefon

In der Praxis kommt es leider immer wieder zu Situa­tionen, in denen Betrüger ver­su­chen, u.a. tele­fo­nisch an sehr sen­sible Bank­daten zu gelangen. So auch in dem fol­genden vom Ober­lan­des­ge­richt Braun­schweig (OLG) am 6.1.2025 ent­schie­denen Fall: Eine Frau unter­hielt mit ihrer Bank einen Giro­ver­trag und authen­ti­fi­zierte sich beim Online-Ban­king mit dem pushTan-Ver­fahren. Bei diesem Ver­fahren wird die Auf­trags­frei­gabe direkt auf dem Smart­phone oder Tablet in einer spe­zi­ellen App durch­ge­führt.

An einem Tag erhielt sie einen Anruf eines ver­meint­li­chen Bank­mit­ar­bei­ters, der ihr von einem Ver­such einer unbe­rech­tigten Kre­dit­kar­ten­an­mel­dung berich­tete. Er for­derte sie auf, das pushTAN-Ver­fahren durch­zu­führen, um die Kre­dit­kar­ten­an­mel­dung zu ihrem Konto zu löschen. Auf seine Anwei­sung hin wie­der­holte sie diesen Vor­gang vier Mal. Er gab ihr anschlie­ßend die Aus­kunft, dass ihr Konto zur Sicher­heit gesperrt werde, sie aber mit der EC-Karte wei­terhin zahlen könnte.

Von dem Konto der Bank­kundin wurden danach Abbu­chungen mit­tels einer neu regis­trierten Kre­dit­karte in Höhe von ca. 7.900 € vor­ge­nommen, die nicht von ihr auto­ri­siert waren. Die Bank lehnte die Regu­lie­rung des Scha­dens ab, da die Kundin – so die Bank – die Abbu­chungen durch eine grob fahr­läs­sige Frei­gabe mit­tels pushTAN-Ver­fahren mit­ver­ur­sacht hatte.

Das OLG kam zu der Ent­schei­dung, dass die Bank­kundin keinen Scha­dens­er­satz wegen unbe­rech­tigter Abbu­chungen von ihrem Giro­konto ver­langen konnte. Zwar stand ihr ein Erstat­tungs­an­spruch zu, da die Abbu­chungen von ihr nicht auto­ri­siert waren. Die Bank berief sich ihrer­seits zu Recht auf einen auf­re­chen­baren Gegen­an­spruch, da die Frau pflicht­widrig einen von Dritten initi­ierten Buchungs­vor­gang über das pushTAN-Ver­fahren frei­ge­geben hatte. Aus den Sicher­heits­hin­weisen ergibt sich ein­deutig, dass Bank­mit­ar­beiter am Telefon nie­mals dazu auf­for­dern, eine TAN zu nennen oder einen Auf­trag mit der push-TAN-App frei­zu­geben.