Plan der Bun­des­re­gie­rung: Erst Son­der­ab­schrei­bungen für Unter­nehmen ab 1.7.2025 – dann KSt-Sen­kung

Die neue Bun­des­re­gie­rung hat einen Gesetz­ent­wurf vor­ge­legt, über den nach deren Willen schnellst­mög­lich in Bun­destag und Bun­desrat ent­schieden werden soll. Gegen­stand des beab­sich­tigten „Gesetz für ein steu­er­li­ches Inves­ti­ti­ons­pro­gramm zur Stär­kung des Wirt­schafts­stand­orts Deutsch­land“ sind u. a. die Inves­ti­ti­ons­för­de­rung für Unter­nehmen bereits ab dem 1.7.2025 befristet bis zum 31.12.2027. Sodann soll die Kör­per­schaft­steuer (KSt) von 15 % auf 10 % sinken, und zwar ab dem 1.1.2028 jähr­lich um 1 % befristet bis zum 31.12.2032. Die Gesamt­steu­er­be­las­tung für Unter­nehmen soll von der­zeit etwa 30 % bis zum Jahr 2032 auf knapp 25 % sinken. The­sau­ri­erte Gewinne, also solche, die im Unter­nehmen ver­bleiben, sollen mit einem redu­zierten Steu­er­satz gezielt Reinves­ti­tionen ermög­li­chen und Pla­nungs­si­cher­heit für die Unter­nehmen gewähr­leisten.

Die Bun­des­re­gie­rung will kurz­fristig Impulse für Inves­ti­tionen setzen sowie Wachstum und Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Unter­nehmen för­dern. Dabei sollen Unter­nehmen beweg­liche Wirt­schafts­güter, wie z. B. Maschinen, diese in den Jahren 2025 bis 2027 direkt mit maximal 30 % jähr­lich abschreiben können. Die Neu­re­ge­lung soll nach dem Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung bereits ab dem 1.7.2025 gelten und für alle Anschaf­fungen vor dem 1.1.2028.

Für neu ange­schaffte, betrieb­lich genutzte reine Elek­tro­fahr­zeuge sollen 75 % der Anschaf­fungs­kosten im Jahr der Anschaf­fung abge­setzt werden können sowie in den 5 Fol­ge­jahren jeweils 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %. Für Hybrid­fahr­zeuge gilt diese För­de­rung nicht. Sie gilt für Anschaf­fungen zwi­schen dem 1.7.2025 und vor dem 1.1.2028.

Wei­terhin soll die steu­er­liche For­schungs- und Ent­wick­lungs­zu­lage aus­ge­weitet werden. Von 2026 bis 2030 soll die Ober­grenze der Bemes­sungs­grund­lage bei der steu­er­li­chen For­schungs­zu­lage von 10 Mio. € auf 12 Mio. € ange­hoben werden. Betriebs- und Gemein­kosten werden hierbei künftig mit einem pau­schalen Abschlag von 20 % berück­sich­tigt.

Bis 2029 sind bis zu 46 Mil­li­arden € weniger Steu­er­ein­nahmen aus diesen Maß­nahmen für den Staats­haus­halt zu erwarten.

Wie kurz­fristig die Bun­des­re­gie­rung den Gesetz­ent­wurf sowohl im Bun­destag als auch im Bun­desrat ver­ab­schieden lassen kann, bleibt abzu­warten. Der Zeit­punkt war zum Redak­ti­ons­schluss noch unklar. Zumin­dest die Zustim­mung des Bun­des­rates wird vor­aus­sicht­lich erst nach der Som­mer­pause ein­ge­holt werden können.

Unter­nehmen, die als­bald die Anschaf­fung von betrieb­lich genutzten Fahr­zeugen planen, sollten die Ver­ab­schie­dung des Gesetzes abwarten, wenn eine zügige und hohe Abschrei­bung sei­tens des Unter­neh­mens gewünscht ist.