Som­mer­hitze am Arbeits­platz

Mit den stei­genden Tem­pe­ra­turen im Sommer wird der Schutz von Beschäf­tigten vor Hitze am Arbeits­platz immer wich­tiger. Hohe Tem­pe­ra­turen können die Leis­tungs­fä­hig­keit beein­träch­tigen und gesund­heit­liche Risiken mit sich bringen. Arbeit­geber sind daher ver­pflichtet, geeig­nete Maß­nahmen zu ergreifen, um die Gesund­heit ihrer Mit­ar­beiter zu schützen.

Die Tech­ni­sche Regel für Arbeits­stätten ASR A3.5 „Raum­tem­pe­ratur“ legt dabei fol­gende Grenz­werte und Maß­nahmen fest:
•    26 °C – diese Tem­pe­ratur sollte in Arbeits­räumen nicht über­schritten werden. Ist dies auf­grund hoher Außen­tem­pe­ra­turen unver­meidbar, müssen Son­nen­schutz­maß­nahmen vor­handen sein.
•    30 °C – ab dieser Tem­pe­ratur sind Maß­nahmen zur Redu­zie­rung der Belas­tung erfor­der­lich, wie z. B. Bereit­stel­lung von Getränken, Locke­rung der Klei­der­ord­nung oder Anpas­sung der Arbeits­zeiten.
•    35 °C – Räume mit Tem­pe­ra­turen über 35 °C sind ohne zusätz­liche Schutz­maß­nahmen wie Luft­du­schen oder Hit­ze­pausen nicht mehr als Arbeits­räume geeignet.

Mög­liche Maß­nahmen zum Schutz der Beschäf­tigten:
•    Bereit­stel­lung geeig­neter Getränke bei Tem­pe­ra­turen über 26 °C; ab 30 °C ist dies ver­pflich­tend.
•    Instal­la­tion von Jalou­sien, Mar­kisen oder Son­nen­se­geln, um direkte Son­nen­ein­strah­lung zu ver­meiden.
•    Ver­la­ge­rung der Arbeits­zeiten in die küh­leren Morgen- oder Abend­stunden.
•    Zusätz­liche Wär­me­quellen, wie z. B. Dru­cker, sollten mög­lichst aus den Räumen ent­fernt werden.
•    Anpas­sung evtl. Klei­dungs­vor­schriften, um leich­tere und atmungs­ak­tive Klei­dung zu ermög­li­chen.
•    Zur Küh­lung der Arbeits­räume sollten tech­ni­sche Maß­nahmen ergriffen werden (z. B. Ein­satz von Ven­ti­la­toren, Kli­ma­an­lagen).

Bei Arbeiten im Freien muss der Arbeit­geber beson­ders auf den Hit­ze­schutz achten. Bei direkter Son­nen­ein­strah­lung und hohen Tem­pe­ra­turen sind Schat­ten­plätze bereit­zu­stellen, kör­per­lich anstren­gende Tätig­keiten mög­lichst in die küh­leren Stunden zu ver­legen und aus­rei­chend Trink­wasser bereit­zu­stellen. Beschäf­tigte müssen durch geeig­nete Klei­dung, Kopf­be­de­ckung und Son­nen­schutz­mittel vor UV-Strah­lung geschützt werden. Ab etwa 35 °C darf nur wei­ter­ge­ar­beitet werden, wenn wirk­same Schutz­maß­nahmen, wie zusätz­liche Pausen oder Schat­ten­spender vor­handen sind.