Digi­taler Daten­aus­tausch startet 2026

Ab dem 1.1.2026 erfolgt der digi­tale Daten­aus­tausch zwi­schen den Pri­vaten Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungen einer­seits und dem Bun­des­zen­tralamt für Steuern (BZSt) bzw. dem Lohn­ab­rech­nungs­system ande­rer­seits. Die digi­tale Über­mitt­lung soll das bisher papier­ba­sierte Ver­fahren ersetzen, manu­elle Nach­mel­dungen sind dann nicht mehr zulässig.

Das bedeutet, dass Arbeit­neh­mern Nach­teile ent­stehen, wenn der Daten­aus­tausch nicht kor­rekt durch­ge­führt wird, sowohl beim Lohn­steu­er­abzug als auch bei der Ein­kom­men­steu­er­ver­an­la­gung. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Arbeit­geber selbst die Mel­dungen durch­führt oder durch einen Dienst­leister durch­führen lässt. Es wird daher drin­gend ange­raten, sowohl intern als auch extern Per­sonal und Dienst­leister zu schulen bzw. sich selbst das Wissen anzu­eignen, Zustän­dig­keiten und Schnitt­stellen zu prüfen.