NRW kauft Daten­träger zur Auf­de­ckung von Steu­er­hin­ter­zie­hung an

Die Finanz­be­hörden gehen zuneh­mend häu­figer gegen Steu­er­hin­ter­zie­hung vor bzw. ermit­teln beim Ver­dacht auf Steu­er­hin­ter­zie­hung. Neben der Bekämp­fung von Schwarz­ar­beit und Kon­trollen durch den Zoll wurden in jün­gerer Ver­gan­gen­heit schwer­punkt­mäßig größer ange­legte Ermitt­lungen gegen Kryp­to­händler und ‑anleger, Ver­mieter von Unter­künften, die über airbnb inse­rieren, und Influencer der sozialen Medien wegen des Ver­dachts auf Steu­er­hin­ter­zie­hung ein­ge­leitet. Steu­er­ge­rech­tig­keit ist in aller Munde, die öffent­li­chen Kassen benö­tigen Geld und die staat­li­chen Organe holen auch bei der Ermitt­lung durch Nut­zung digi­taler Technik auf.

Der jüngste „Fang“: Das Lan­desamt zur Bekämp­fung der Finanz­kri­mi­na­lität in Nord­rhein-West­falen hat im Dezember 2025 bekannt gegeben, dass es von einem Hin­weis­geber einen Daten­träger mit belas­tendem Mate­rial im Umfang von 1 Ter­ra­byte gekauft hat, der sehr wert­hal­tige Infor­ma­tionen zur Auf­de­ckung von Steu­er­hin­ter­zie­hung in großem Stil ent­halten soll.

Ins­be­son­dere sollen sich hierauf Kun­den­in­for­ma­tionen von Dienst­leis­tern mit Geschäfts­sitzen in den Ver­ei­nigten Ara­bi­schen Emi­raten, den Cayman Islands, Hong Kong, Mau­ri­tius, Panama, Sin­gapur und Zypern befinden. Diese Dienst­leis­tungs­firmen bieten Unter­stüt­zung bei der Grün­dung von Aus­lands­ge­sell­schaften in Nied­rig­steu­er­ge­bieten mit dem Ziel, steu­er­pflich­tige Finanz­mittel vor dem deut­schen Fiskus zu ver­ste­cken bzw. die tat­säch­li­chen Betei­li­gungs­struk­turen durch Stroh­ge­schäfts­führer und ‑gesell­schafter zu ver­schleiern.

Das Lan­desamt hat die Daten geprüft und dar­unter Men­schen mit Wohn­sitz in Deutsch­land und anderen Staaten ermit­telt. Diese Daten werden der­zeit auf­be­reitet und auch anderen Behörden im Aus­land zur Ver­fü­gung gestellt. Das Bun­des­mi­nis­te­rium der Finanzen, die Bun­des­re­gie­rung sowie die übrigen Bun­des­länder im Inland wurden am 11.12.2025 über den Daten­an­kauf infor­miert. Zur Höhe der in die Übersee-Gesell­schaften geflos­senen Gelder konnten noch keine Angaben gemacht werden.

Anleger sollten prüfen, ob sie wis­sent­lich oder unwis­sent­lich wie beschrieben Ver­mögen ange­legt haben und ent­spre­chende Belege ordnen. Es sollte schnellst­mög­lich Kon­takt zum Steu­er­be­rater auf­ge­nommen werden, ins­be­son­dere auch dann, wenn über die Ein­lei­tung eines Ermitt­lungs­ver­fah­rens durch die Finanz­be­hörden noch nichts bekannt ist.

Steu­er­be­rater können ent­spre­chende Nach­er­klä­rungen anfer­tigen und je nach Ver­fah­rens­stand über den rich­tigen Zeit­punkt einer noch mög­li­chen bzw. nicht mehr mög­li­chen straf­be­frei­enden Selbst­an­zeige beraten.