E‑Auto-För­der­pro­gramm rück­wir­kend ab 1.1.2026

Vor­aus­sicht­lich ab Mai 2026 können rück­wir­kend für die Zeit ab 1.1.2026 Pri­vat­haus­halte über ein Online-Portal eine gestaf­felte För­de­rung bei Kauf oder Lea­sing neu zuge­las­sener, rein elek­tri­scher Autos sowie bestimmter Plug-in-Hybride und Range-Extender bean­tragen, unab­hängig vom Lis­ten­preis. Für die Jahre 2026 – 2029 stehen ins­ge­samt 3 Mrd. € zur Ver­fü­gung. Die för­der­fä­higen Fahr­zeuge müssen min­des­tens 3 Jahre gehalten werden.

Die För­de­rung beträgt bei rein elek­tri­schen Fahr­zeugen zwi­schen 3.000 € und 6.000 €, abhängig vom zu ver­steu­ernden Haus­halts­jah­res­ein­kommen sowie der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren. Die höchste För­de­rung gibt es mit zwei oder mehr Kin­dern und einem zu ver­steu­ernden Haus­halts­jah­res­ein­kommen bis zu 45.000 €, wäh­rend ein kin­der­loser Haus­halt mit über 80.000 € keine För­de­rung mehr erhält.

Bei der Anschaf­fung eines för­der­fä­higen Plug-In-Hybrids oder E‑Fahrzeugs mit Range-Extender sind die För­de­rungen nied­riger, je nach Haus­halts­ein­kommen und Anzahl der Kinder zwi­schen 1.500 € und 4.500 €. Der CO2-Aus­stoß darf bei diesen 60 g/​km nicht über­steigen oder die elek­trisch fahr­bare Reich­weite muss min­des­tens 80 km betragen. Deren För­de­rung wird zum 1.7.2027 erneut geprüft.

Ein FAQ zur E‑Auto-För­de­rung findet sich auf der Home­page des Bun­des­um­welt­mi­nis­te­riums unter der Rubrik „För­de­rung“.