Der neue Schufa-Score

Unter­nehmen sind grund­sätz­lich berech­tigt, Boni­täts­aus­künfte bei der Schufa ein­zu­holen, sofern ein sog. berech­tigtes Inter­esse vor­liegt. Ein sol­ches besteht ins­be­son­dere dann, wenn ein Unter­nehmen in Vor­leis­tung tritt, etwa indem Waren oder Dienst­leis­tungen vor der Bezah­lung bereit­ge­stellt oder Kre­dite gewährt werden.

Seit dem 17.3.2026 hat die Schufa zur Berech­nung des Scores neue Regeln. Der neue Score basiert nun auf 12 Kri­te­rien anstatt auf bisher über 200. Für jedes der nach­fol­genden Kri­te­rien werden Punkte ver­geben, die in die Gesamt­be­wer­tung ein­fließen. Je höher die Gesamt­punkt­zahl, desto höher die Kre­dit­wür­dig­keit

  • Zah­lungs­stö­rungen
  • Alter des ältesten Bank­ver­trags
  • Alter der ältesten Kre­dit­karte
  • Alter der aktu­ellen Adresse
  • Alter des jüngsten Rah­men­kre­dits
  • Anzahl von Anfragen und Abschlüssen für Giro­konten und Kre­dit­karten in den ver­gan­genen 12 Monaten
  • Anzahl Anfragen außer­halb des Ban­ken­be­reichs in den ver­gan­genen 12 Monaten
  • Raten­kre­dite in den ver­gan­genen 12 Monaten
  •  Längste Rest­lauf­zeit aller Raten­kre­dite
  • Kre­dit­status
  • Immo­bi­li­en­kre­dite oder Bürg­schaften
  • Vor­liegen einer Iden­ti­täts­prü­fung