Ände­rung des Schwel­len­werts für monat­liche Umsatz­steu­er­vor­anmel­dungen

Unter­nehmen mit einer jähr­li­chen Umsatz­steu­er­zahl­last über 7.500 € mussten bis 31.12.2024 noch monat­lich Umsatz­steu­er­vor­anmel­dungen abgeben.

Auf­grund einer ab 1.1.2025 gel­tenden Ände­rung im Umsatz­steu­er­ge­setz durch das 4. Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz ist die Abgabe der Umsatz­steu­er­vor­anmel­dung für Unter­nehmen mit einer Umsatz­steu­er­zahl­last nun bis zu 9.000 € nur noch quar­tals­weise erfor­der­lich. Betrof­fene Unter­nehmer sollten sich hierzu mit ihrem Steu­er­be­rater bespre­chen.