Ände­rungen beim Eltern­geld ab dem 1.4.2024

Beim Bezug von Eltern­geld hat der Gesetz­geber für Geburten ab dem 1.4.2024 einige Ände­rungen vor­ge­nommen. Bei Geburten bis zum 31.3.2024 und lau­fende Eltern­geld­be­zugs­räume bleibt es bei den bis­he­rigen Rege­lungen.

Was hat sich geän­dert? Die Ober­grenze für das zu ver­steu­ernde Jah­res­ein­kommen, ab der kein Anspruch mehr auf Eltern­geld besteht, wird ange­passt. Seit dem 1.4.2024 liegt die Grenze bei 200.000 €, ab dem 1.4.2025 wird sie noch­mals abge­senkt auf 175.000 €. Bei Geburten vom 1.9.2021 bis zum 31.3.2024 lag die Ein­kom­mens­grenze bei 300.000 € für Paare und 250.000 € für Allein­er­zie­hende. Diese Unter­schei­dung, ob Paar oder allein­er­zie­hend, ent­fällt künftig eben­falls.

Das für das Eltern­geld maß­ge­bende zu ver­steu­ernde Ein­kommen ist nicht mit dem Brut­to­ge­halt oder Unter­neh­mens­ge­winn gleich­zu­setzen, denn das zu ver­steu­ernde Jah­res­ein­kommen wurde zuvor bereits um begrenzte bzw. unbe­grenzte Abzüge wie Wer­bungs­kosten, Vor­sor­ge­pau­schalen und andere Son­der­aus­gaben sowie ggf. außer­ge­wöhn­liche Belas­tungen gemin­dert.

Die par­al­lele Bezugs­mög­lich­keit von Basis­eltern­geld beider Eltern­teile wird nun neu auf nur noch einen Monat redu­ziert. Bis­lang waren es zwei Monate. Wird gleich­wohl eine län­gere gemein­same Eltern­zeit gewählt, erhält der zweite Eltern­teil kein Eltern­geld mehr. Außerdem muss die par­al­lele Eltern­zeit inner­halb der ersten zwölf Lebens­mo­nate des Kindes genommen werden.

Aus­nahmen gibt es auf Antrag bei Mehr­lings­ge­burten, Neu­ge­bo­renen mit Behin­de­rung oder bereits vor­han­denen Kin­dern mit Beein­träch­ti­gungen. Hier kann weiter par­allel nach Bedarf die Eltern­zeit in Anspruch genommen werden.

Das Basis­eltern­geld beträgt zwi­schen 300 € und 1.800 € monat­lich. Die Bezugs­dauer hängt von der gewählten Eltern­geld­va­ri­ante ab. Außer dem Basis­eltern­geld gibt es das Eltern­geld­Plus und den Part­ner­schafts­bonus, die Bezugs­dauer liegt zwi­schen 12 und maximal 28 Monaten.