Aktua­li­sierte Rei­se­kos­ten­pau­schalen ab 2024

Für beruf­liche Aus­lands­reisen, die ab dem 1.1.2024 statt­finden, hat die Finanz­ver­wal­tung neue Pausch­be­träge für Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dungen und Über­nach­tungs­kosten fest­ge­legt. Die aktua­li­sierten Pau­schalen sind in einer detail­lierten Auf­stel­lung ersicht­lich, wobei Ände­rungen deut­lich her­vor­ge­hoben sind. Das BMF-Schreiben ent­hält außerdem wich­tige Erläu­te­rungen zur Anwen­dung dieser Pau­schalen, ein­schließ­lich spe­zi­eller Rege­lungen für ein­tä­gige Aus­lands­reisen und Anpas­sungen der Ver­pfle­gungs­pau­schalen.

Das kom­plette Schreiben finden Sie auf der Seite des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­riums unter:  Ser­vice – Publi­ka­tionen – BMF-Schreiben – Schreiben v. 21.11.2023.