Bedie­nung einer E‑Zigarette mit Touch­dis­play am Steuer ver­boten

Das Ober­lan­des­ge­richt Köln hat mit Beschluss v. 25.9.2025 in letzter Instanz ent­schieden, dass die Bedie­nung einer E‑Zigarette am Steuer durch Auto­fahrer ein erheb­li­ches Buß­geld nach sich ziehen kann. Ein Kölner Auto­fahrer, der wäh­rend der Fahrt die Stärke seiner E‑Zigarette auf dem Touch­dis­play geän­dert hatte, muss nun end­gültig eine Geld­buße in Höhe von 150 € bezahlen und zusätz­lich droht ihm noch die Ein­tra­gung eines Punktes in Flens­burg. Eine E‑Zigarette mit Touch­dis­play ist ein Gerät mit „Berüh­rungs­bild­schirm“ im Sinne der Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung.