Bun­des­fi­nanzhof ent­scheidet zur Grund­steuer im „Bun­des­mo­dell“

Der Bun­des­fi­nanzhof wird am 10.12.2025 (nach Redak­ti­ons­schluss dieser Aus­gabe) in drei Ver­fahren öffent­lich seine Ent­schei­dungen ver­künden.

Dies ist ins­be­son­dere für Grund­stücks­ei­gen­tümer in den Bun­des­län­dern inter­es­sant, welche die Grund­steu­er­re­form nach dem Bun­des­mo­dell umge­setzt haben. Dies sind die Bun­des­länder Berlin, Bran­den­burg, Bremen, Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Nord­rhein-West­falen, Rhein­land-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Hol­stein und Thü­ringen. Das Saar­land und Sachsen nutzen eben­falls die Bun­des­re­ge­lungen mit Abwei­chungen bei der Steu­er­mess­zahl.

Das Bun­des­mo­dell stellt den Grund­stück­wert für Wohn­grund­stücke anhand der Grund­stücks- und Wohn­fläche sowie des Boden­richt­werts, Gebäu­deart und Bau­jahr fest. Die drei Ver­fahren, die zur Ent­schei­dung anstehen, haben gemeinsam, dass die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des für Grund­steu­er­zwecke pau­scha­lierten Ertrags­wert­ver­fah­rens streitig ist.

Das pau­scha­lierte Ertrags­wert­ver­fahren findet Anwen­dung auf Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häuser, Miet­wohn­grund­stücke und Eigen­tums­woh­nungen. Auch für die Erb­schaft- und Schen­kung­steuer wird teil­weise das Ertrags­wert­ver­fahren ange­wendet, aller­dings im Gegen­satz zur Grund­steuer wird dort z. B. nach den tat­säch­li­chen Net­to­mieten bewertet und nicht nach lan­des­ein­heit­lich gel­tenden Net­to­kalt­mieten. Eine Unter­schei­dung gibt es bei der Grund­steuer ledig­lich nach Gebäu­deart, Bau­jahr und Wohn­flä­chen­gruppe, die über Zu- und Abschläge zum Aus­druck gebracht werden. So findet z. B. auch keine Unter­schei­dung der Miet­ni­veau­stufen nach Stadt­lage oder länd­li­cher Lage statt.

Die Frage, die der BFH zu beant­worten haben wird, ist, ob es mit dem Gleich­heits­grund­satz ver­einbar ist, in einer Viel­zahl von Grund­steu­er­ver­fahren mit einem grob ver­ein­fachten Ver­fah­rens­an­satz wie durch Gut­ach­ter­aus­schüsse fest­ge­stellte Boden­richt­werte und pau­scha­lierte Net­to­kalt­mieten den Wert eines Grund­stücks bzw. einer Wohn­ein­heit zu bestimmen.

Es sind der­zeit ca. 2.000 Kla­ge­ver­fahren zu unter­schied­li­chen Grund­steu­er­mo­dellen rechts­hängig, beim BFH sind es 15 Ver­fahren.