Bun­desrat bil­ligt Abfall­rah­men­richt­linie

Der Bun­desrat hat das Gesetz zur Umset­zung der EU-Abfall­rah­men­richt­linie abschlie­ßend gebil­ligt. Hier die wich­tigsten Rege­lungen:

  • Künftig müssen Händler beim Ver­trieb, auch im Zusam­men­hang mit Artikel-Rück­gaben, dafür sorgen, dass die Erzeug­nisse wei­terhin genutzt werden können und nicht in den Müll wan­dern. Per Ver­ord­nung muss diese Grund­pflicht noch kon­kre­ti­siert werden.
  • Bun­des­in­sti­tu­tionen sind künftig ver­pflichtet, öko­lo­gisch vor­teil­hafte Erzeug­nisse im Rahmen der öffent­li­chen Beschaf­fung zu bevor­zugen.
  • Nach dem neuen Gesetz müssen sich auch die­je­nigen an den Rei­ni­gungs­kosten von Parks und Straßen betei­ligen, die Ein­weg­pro­dukte (z. B. To-go-Becher o. Ä.) her­stellen oder ver­treiben.
  • Das Recy­cling von bestimmten Abfällen, ins­be­son­dere Papier, Metall, Kunst­stoff und Glas, aber auch von Haus­müll, soll gestärkt werden. Die neue Rege­lung ver­schärft die Vor­gaben für deren Wie­der­ver­wer­tung und die dazu­ge­hö­rige Berech­nungs­me­thode. Die Ände­rung schreibt für das Jahr 2020 eine Recy­cling­quote von min­des­tens 50 % vor. Ab 2025 steigt die Quo­ten­vor­gabe schritt­weise an.
  • Öffent­lich-recht­liche Ent­sorger werden ver­pflichtet, Bio­ab­fälle, Kunst­stoffe, Metall, Papier, Glas, Tex­ti­lien (ab 2025), Sperr­müll sowie Son­der­ab­fall aus pri­vaten Haus­halten getrennt zu sam­meln.