Das Zuwen­dungs­emp­fän­ger­re­gister ist online

Das Bun­des­zen­tralamt für Steuern (BZSt) ist zuständig für das neu geschaf­fene Zuwen­dungs­emp­fän­ger­re­gister. Es han­delt sich hierbei um ein bun­des­weit zen­trales Register, wel­ches alle Orga­ni­sa­tionen umfasst, die berech­tigt sind, sog. Spen­den­quit­tungen aus­zu­stellen. Die Daten werden von den zustän­digen Finanz­äm­tern ab 2024 suk­zessiv an das BZSt über­mit­telt. Auch aus­län­di­sche Orga­ni­sa­tionen aus EU- bzw. EWR-Län­dern können auf Antrag in das Register auf­ge­nommen werden. Vor­aus­set­zung für die Auf­nahme ist, dass die Kör­per­schaften die deut­schen Kri­te­rien erfüllen, Spen­den­quit­tungen aus­stellen zu dürfen. Dies sind die­je­nigen, die nach der Abga­ben­ord­nung als gemein­nützig aner­kannt sind.

Bis­lang gab es für Steu­er­pflich­tige vorab keine Mög­lich­keit, her­aus­zu­finden, ob beab­sich­tigte oder getä­tigte Spenden schließ­lich für den steu­er­li­chen Son­der­aus­ga­ben­abzug zuge­lassen werden. So bemühten sich gemein­nüt­zige Kör­per­schaften häufig um ein pri­vat­wirt­schaft­lich orga­ni­siertes Spenden-Güte­siegel.

Damit war aber für poten­ti­elle Spender nur ein­ge­schränkt sichtbar, ob die Gemein­nüt­zig­keit zum aktu­ellen Zeit­punkt noch vor­liegt.

Über das auf der Home­page des BZSt zu errei­chende Zuwen­dungs­emp­fän­ger­re­gister können Spen­den­wil­lige nun über ver­schie­dene Such­pa­ra­meter nach gemein­nüt­zigen Orga­ni­sa­tionen suchen, die die Vor­aus­set­zungen zum steu­er­li­chen Son­der­aus­ga­ben­abzug nach deut­schem Recht erfüllen. Auch eine Suche nach Ort, Tätig­keits­be­reich etc. ist mög­lich. Zu einem spä­teren Zeit­punkt sollen auch die Bank­ver­bin­dungen dort hin­ter­legt werden können.

Rechts­kräf­tige Ent­schei­dungen z.B. über einen Entzug der Gemein­nüt­zig­keit und somit das Ende der Berech­ti­gung, Spen­den­quit­tungen aus­stellen zu dürfen, werden in das Register ein­ge­tragen.

Die im Register ein­ge­tra­genen Kör­per­schaften über­mit­teln Spen­den­ein­gänge online, so dass keine Papier­quit­tungen mehr aus­ge­stellt werden müssen. Sie können von Steu­er­pflich­tigen bei einer Online-Steu­er­erklä­rung ver­wendet werden bzw. werden dort dann zu einem spä­teren Zeit­punkt auto­ma­tisch hin­ter­legt. Wer noch nicht ein­ge­tragen ist, kann aber auch wei­terhin noch Spen­den­quit­tungen in Papier­form aus­geben.