Deut­liche Gebüh­ren­er­hö­hung für gericht­liche Regis­ter­ein­tra­gungen geplant

Die Ein­tra­gungs­ge­bühren ins Handels‑, Genossenschafts‑, Gesell­schafts- und Part­ner­schafts­re­gister sollen auf­grund deut­lich gestie­gener Sach- und Per­so­nal­kosten bei den Regis­ter­ge­richten um 50 % erhöht werden.

Ange­sichts der ange­spannten Haus­halts­lage der Bun­des­länder soll eine weit­ge­hende Refi­nan­zie­rung des Auf­wands der Regis­ter­ge­richte durch die Gebüh­ren­ein­nahmen erfolgen. So sieht es der Refe­ren­ten­ent­wurf des Bun­des­mi­nis­te­riums der Justiz (BMJ) vor. Eine Über­sicht der bis­he­rigen und geplanten Gebühren findet sich auf der Home­page des BMJ.

Die Gebüh­ren­er­hö­hung soll zum 1. des Fol­ge­mo­nats nach Ver­kün­dung der Ver­ord­nungs­än­de­rung in Kraft treten. Bis zum 30.8.2024 hatten betrof­fene Ver­bände noch die Mög­lich­keit der Stel­lung­nahme zum Ent­wurf. Auch der Bun­desrat muss zustimmen.

Ohnehin not­wen­dige Neu- oder Ände­rungs­ein­tra­gungen können Unter­nehmen daher in Zusam­men­ar­beit mit ihrem Nota­riat durchaus zeit­lich for­cieren.