Ein­füh­rung der Grund­rente zum 1.1.2021

Am 3.7.2020 hat der Bun­desrat der Grund­rente zuge­stimmt, sie wird nun zum 1.1.2021 ein­ge­führt. Vor­aus­set­zung für den Anspruch auf Grund­rente sind min­des­tens 33 Jahre sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tige Tätig­keit, die unter­durch­schnitt­lich ver­gütet wurde. Berück­sich­ti­gung finden auch Kin­der­er­zie­hungs- und Pfle­ge­zeiten.

Die Höhe des Zuschlags der Grund­rente bemisst sich an den erwor­benen Ent­gelt­punkten. Der Durch­schnitt aller erwor­benen Ent­gelt­punkte muss zwi­schen 30 % und 80 % des Durch­schnitts­ver­dienstes liegen.

Anmer­kung: Eine Bean­tra­gung der Grund­rente ist nicht erfor­der­lich. Sie wird durch eine auto­ma­ti­sierte Ein­kom­mens­prü­fung gewährt.