Ent­gelt­klausel für Bank­aus­künfte

Eine Ent­gelt­klausel für Bank­aus­künfte in Höhe eines Betrages
von 25 € ist unbe­denk­lich, ent­schied das Ober­lan­des­ge­richt Frank­furt am
Main (OLG) in seinem Urteil vom 24.5.2019. In ihrer Begrün­dung führten
die OLG-Richter aus, dass es sich bei der Aus­kunfts­er­tei­lung durch die Bank
um eine zusätz­liche Leis­tung han­delt, die von sons­tigen Gebühren für
Kon­to­füh­rung etc. nicht abge­deckt sind. Eine solche Bank­aus­kunft dient
der Infor­ma­tion Dritter über die „wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nisse
des Kunden, seine Kre­dit­wür­dig­keit und Zah­lungs­fä­hig­keit”.