Ent­gelt­liche Ablö­sung eines Nieß­brauchs­rechts an GmbH-Anteilen

Der Bun­des­fi­nanzhof (BFH) hatte über fol­genden Fall zu ent­scheiden: Eine Mutter hatte 49 % ihrer GmbH-Anteile mit jeweils 24,5 % per Schen­kung an ihre beiden Töchter über­tragen und sich hierbei den Nieß­brauch vor­be­halten. Sie erhielt ledig­lich den Gewinn. Die Gesell­schaf­ter­rechte, also Mit­glieds­rechte, wirt­schaft­li­chen Chancen und Risiken, erhielten die Töchter.

Diese haben die GmbH-Anteile sodann in der Zukunft ver­äu­ßert, die Mutter hat das Nieß­brauchs­recht dar­aufhin auf­ge­geben und einen Ablö­se­be­trag erhalten. Das zustän­dige Finanzamt (FA) hat diesen bei der Mutter als Ein­künfte auf Kapi­tal­ver­mögen besteuert, wogegen diese nach erfolg­losem Ein­spruchs­ver­fahren klagte. Das Finanz­ge­richt (FG) gab der Klage statt. Der BFH schloss sich der Auf­fas­sung des FG an, dass der Ablö­se­be­trag für den Vor­be­halts­nieß­brauch an den GmbH-Anteilen bei der Mutter nicht steu­erbar sei. Das wirt­schaft­liche Eigentum an den GmbH-Anteilen habe nicht bei der Nieß­braucherin, der Mutter, gelegen, son­dern bei den Töch­tern, da diese den Gewinn erhielten. Die Mutter als Berech­tigte sei nicht zu besteuern.

Wer beab­sich­tigt, GmbH-Anteile zu über­tragen, sollte sich im Vor­feld steu­er­lich beraten lassen, um das steu­er­lich beste Ergebnis zu erzielen.