Gebäu­de­sa­nie­rungs­maß­nahmen steu­er­lich begüns­tigt

Mit den neuen Kli­ma­schutz­re­ge­lungen wird eine tech­no­lo­gie­of­fene steu­er­liche För­de­rung ener­ge­ti­scher Gebäu­de­sa­nie­rungs­maß­nahmen ab 2020 ein­ge­führt. Durch einen Abzug von der Steu­er­schuld soll gewähr­leistet werden, dass Gebäu­de­be­sitzer aller Ein­kom­mens­klassen glei­cher­maßen von der Maß­nahme pro­fi­tieren. Geför­dert werden Ein­zel­maß­nahmen wie der Einbau neuer Fenster oder die Däm­mung von Dächern und Außen­wänden. Dem­nach können Steu­er­pflich­tige, die z. B. alte Fenster durch moderne Wär­me­schutz­fenster ersetzen, ihre Steu­er­schuld – ver­teilt über 3 Jahre – um 20 % (1. + 2. Jahr je 7 %, 3. Jahr 6 %) der Kosten min­dern. Zusätz­lich wurde im Ver­mitt­lungs­ver­fahren erreicht, dass auch Kosten für Ener­gie­be­rater künftig als Auf­wen­dungen für ener­ge­ti­sche Maß­nahmen gelten.