Infla­ti­ons­aus­gleichs­prämie noch bis zum 31.12.2024 steuer- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei

Die sog. Infla­ti­ons­aus­gleichs­prämie ist Teil des dritten Ent­las­tungs­pa­kets aus dem Jahr 2022. Durch die Ein­füh­rung haben Arbeit­geber die Mög­lich­keit, ihren Arbeit­neh­mern zusätz­lich zum ohnehin geschul­deten Arbeits­lohn wei­tere Zah­lungen oder Sach­be­züge bis zu einer Gesamt­höhe von 3.000 € zukommen zu lassen. Aus der Gewäh­rung muss deut­lich werden, dass es sich um die Infla­ti­ons­aus­gleichs­prämie han­delt. Dieser Betrag ist steuer- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei.

Eine Pflicht zur Zah­lung bzw. Gewäh­rung gibt es für den Arbeit­geber jedoch nicht. Die Prämie kann auch in Teil­be­trägen gezahlt werden. Die Höhe kann der Arbeit­geber wählen.

Bei ein­kom­mens­ab­hän­gigen Sozi­al­leis­tungen werden erhal­tene Prä­mi­en­zah­lungen nicht leis­tungs­kür­zend ange­rechnet, wie es z.B. bei Weih­nachts- oder Urlaubs­geld der Fall ist.

Auch, wenn es sei­tens der Arbeit­neh­mer­schaft keinen recht­li­chen Anspruch auf die Prämie gibt, bedeutet dies umge­kehrt gleich­wohl, dass der Gleich­be­hand­lungs­grund­satz ein­zu­halten ist, wenn sie gewährt wird. Der Gleich­be­hand­lungs­grund­satz ist gewahrt, wenn Glei­ches gleich und Unglei­ches ungleich behan­delt wird. Der Arbeit­geber ist z.B. berech­tigt, den Arbeit­neh­mern mit einem gerin­geren Monats­ver­dienst eine höhere Prämie zu zahlen als den Mit­ar­bei­tern mit einem höheren Monats­ver­dienst.

Gibt es einen Betriebsrat im Unter­nehmen, besteht ein Mit­be­stim­mungs­recht bei der Ver­tei­lung der Infla­ti­ons­aus­gleichs­prämie.

Der Begüns­ti­gungs­zeit­raum läuft noch bis zum 31.12.2024.

Ach­tung: Der Bun­des­ge­richtshof hat am 25.4.2024 beschlossen, dass die Infla­ti­ons­aus­gleichs­prämie Arbeits­ein­kommen dar­stellt, wel­ches grund­sätz­lich im Rahmen der gesetz­li­chen Grenzen pfändbar ist, da der Gesetz­geber die Infla­ti­ons­aus­gleichs­prämie aus­drück­lich nicht für unpfändbar erklärt hat, sie auch keine Erschwer­nis­zu­lage dar­stellt und auch keine Zweck­bin­dung hat.