Keine Deckung in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Was­ser­aus­tritt aus Grund­stücks­drai­nage

Im Außen­be­reich um ein Gebäude ver­legte Drai­na­ge­rohre, die aus­schließ­lich
Nie­der­schlags- und Sicker­wasser sam­meln und ableiten, dienen nicht der Was­ser­ver­sor­gung.
Aus einer sol­chen Drai­nage bestim­mungs­widrig aus­tre­tendes Wasser stellt daher
keinen Lei­tungs­was­ser­schaden in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung dar. Ihr bau­li­cher
Zweck besteht viel­mehr aus­schließ­lich in der Ent­wäs­se­rung des Bodens,
d. h. dem Sam­meln und der Abfuhr von Schicht- und Nie­der­schlags­wasser.