Mehr Geld für Fort­bil­dungen

Der Kos­ten­auf­wand von beruf­li­chen Fort- und Wei­ter­bil­dungen (Lehr­gänge, Prü­fungen, Mate­ria­lien, Lebens­un­ter­halt) ist nicht zu unter­schätzen. Für die finan­zi­elle Unter­stüt­zung gibt es seit 1996 das sog. Auf­stiegs-BAföG für den Auf­stieg im dualen System der beruf­li­chen Bil­dung. Anspruchs­be­rech­tigt sind alle (unab­hängig vom Alter), die sich mit einem Lehr­gang oder an einer Fach­schule auf eine anspruchs­volle beruf­liche Fort­bil­dungs­prü­fung in Voll- oder Teil­zeit vor­be­reiten.
Ab August 2020 sollen die Fort­bil­dungen zum Hand­werks- oder Indus­trie­meister, Tech­niker, Betriebs­wirt oder staat­lich geprüften Erzieher noch besser unter­stützt werden. Das sieht der Gesetz­ent­wurf zur Reform des Auf­stiegs-BAföG vor. Hier die wich­tigsten geplanten Ver­bes­se­rungen:

  • Der ein­kom­mens­ab­hän­gige Zuschuss zum Unter­halt steigt auf 100 % (bisher 50 %).
  • Der Unter­halts­bei­trag pro Kind und Ehe­partner (je 235 €) wird zu 100 % als Zuschuss gewährt (bisher zu 45 % bzw. 50 % als Dar­lehen).
  • Der Kin­der­be­treu­ungs­zu­schlag für Allein­er­zie­hende wird von 130 € auf 150 €/​Monat erhöht. Das Höchst­alter für die Berück­sich­ti­gung von betreu­ungs­be­dürf­tigen Kin­dern steigt von zehn auf 14 Jahre.
  • Lehr­gangs- und Prü­fungs­kosten werden künftig zu 50 % (bisher 40 %) vom Staat bezu­schusst, der Rest als Dar­lehen gewährt.
  • Die Stun­dungs- und Erlass­mög­lich­keiten zur Rück­zah­lung werden aus­ge­weitet.
  • Auf­stieg Schritt für Schritt: Ein­zelne können künftig auch mehr­fach von der För­de­rung pro­fi­tieren, näm­lich auf allen drei Fort­bil­dungs­stufen (z. B. vom Gesellen zum Tech­niker, vom Tech­niker zum Meister, vom Meister zum Betriebs­wirt).