Moder­ni­sie­rung des Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setzes (WEG)

Neben dem Bun­destag hat nun auch der Bun­desrat der Moder­ni­sie­rung des Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setzes zuge­stimmt. Hier kurz die wich­tigsten Punkte:

  • Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, dass Ver­mieter den Einbau einer Elektro-Lade­sta­tion sowie Maß­nahmen zur Bar­rie­re­redu­zie­rung und zum Ein­bruch­schutz auf Kosten der Mieter gestatten.
  • Ein­zelne Woh­nungs­ei­gen­tümer können künftig ver­langen, dass sog. pri­vi­le­gierte Maß­nahmen von den Mit­ei­gen­tü­mern zu gestatten sind (z. B. Einbau einer Lade­mög­lich­keit für E‑Autos, Aus- und Umbau­maß­nahmen für mehr Bar­rie­re­frei­heit, zum Ein­bruch­schutz und für einen Glas­fa­ser­an­schluss). Es bedarf hier künftig nicht mehr der Zustim­mung aller. Die Kosten trägt der jewei­lige Eigen­tümer.
  • Bau­liche Maß­nahmen: Hat eine dop­pelt qua­li­fi­zierte Mehr­heit in der Eigen­tü­mer­ver­samm­lung (das heißt: mehr als zwei Drittel der Stimmen auf der Eigen­tü­mer­ver­samm­lung und min­des­tens 50 % der Mit­ei­gen­tums­an­teile an der Immo­bilie) für die Maß­nahme gestimmt, haben alle Eigen­tümer die Maß­nahme zu bezahlen. Das gilt nicht, wenn sie mit unver­hält­nis­mä­ßigen Kosten ver­bunden ist. Gibt es für die Maß­nahme nur einen ein­fa­chen Mehr­heits­be­schluss in der Eigen­tü­mer­ver­samm­lung, müssen die­je­nigen dafür zahlen, die dafür gestimmt haben.
  • Ver­walter dürfen nur über Maß­nahmen von unter­ge­ord­neter Bedeu­tung und über solche, die keine gewich­tigen finan­zi­ellen Aus­wir­kungen für die Woh­nungs­ei­gen­tümer haben, ent­scheiden. Ferner können Ver­walter erleich­tert abbe­rufen und die Ver­wal­ter­ver­träge erleich­tert gekün­digt werden. Eigen­tümer haben künftig das Recht auf einen Ver­walter mit einem Sach­kun­de­nach­weis.

Die neuen Rege­lungen gelten vor­aus­sicht­lich ab 1.12.2020.