Neue Sach­be­zugs­werte 2026 für Unter­kunft und Ver­pfle­gung

Unent­gelt­liche bzw. ver­güns­tigte Mahl­zeiten des Arbeit­ge­bers an seine Arbeit­nehmer sind als geld­werter Vor­teil den Arbeit­neh­mern im Rahmen des Arbeits­ver­hält­nisses zuzu­rechnen und zu ver­steuern.

Die Sach­be­zugs­werte werden sich nach dem Refe­ren­ten­ent­wurf der Sozi­al­ver­si­che­rungs­ent­gelt­ver­ord­nung vom 8.10.2025 zum 1.1.2026 vor­aus­sicht­lich erhöhen. Ver­ab­schiedet werden soll die Ände­rung nach Redak­ti­ons­schluss dieser Aus­gabe. Danach sehen die Sach­be­zugs­werte wie folgt aus:

Steu­er­freier Sach­bezug: Mahl­zeiten bis 60 € (Inland)
  2025 2026
Früh­stück 2,30 €/​Mahlzeit 2,37 €/​Mahlzeit
Mittag-/ Abend­essen 4,40 €/​Mahlzeit 4,57 €/​Mahlzeit
Voll­ver­pfle­gung 11,10 €/​Tag bzw.
333 €/​Monat
11,51 €/​Tag bzw.
345 €/​Monat

Diese Rege­lungen gelten auch für Mahl­zeiten, die Arbeit­neh­mern wäh­rend einer dienst­lich ver­an­lassten Aus­wärts­tä­tig­keit oder bei dop­pelter Haus­halts­füh­rung zur Ver­fü­gung gestellt bzw. zuge­rechnet werden, wenn der Preis der Mahl­zeit 60 € nicht über­steigt. Sonst stellt der Wert der Mahl­zeit ins­ge­samt einen geld­werten Vor­teil dar.

Stellt der Arbeit­geber einem Arbeit­nehmer kos­tenlos oder ver­güns­tigt eine Unter­kunft zur Ver­fü­gung, wird wie folgt unter­schieden, wobei bei Woh­nungs­über­las­sung hiervon abwei­chend im Zweifel die orts­üb­liche Miete als Sach­bezug anzu­setzen ist:

Unter­kunft des Arbeit­ge­bers
  2025 2026
allg. Unter­kunft
Ein­zel­nut­zung durch Voll­jäh­rige
282 €/​Monat 285 €/​Monat
Gemein­schafts­un­ter­kunft
Voll­jäh­rige
112,80 – 169,20 €/​Monat* 114 – 171 €/​Monat*
Ein­zel­nut­zung durch
Jugend­liche /​ Azubis
239,70 €/​Monat 242,25 €/​Monat
Gemein­schafts­un­ter­kunft Jugendliche/​Azubis 70,50 €  – 126,90 €/​Monat* 71,25 – 128,25 €/​Monat*

* je nach Bele­gung