Durch das Familienentlastungsgesetz vom 27.6.2018 will die Bundesregierung
Familienleistungen bei der Bemessung der Einkommensteuer angemessen berücksichtigen.
Um dies zu erreichen, soll das Kindergeld pro Kind ab 1.7.2019 um 10 €
pro Monat erhöht werden. Es beträgt dann für das erste und zweite
Kind je 204 €, für das dritte Kind 210 € und für jedes weitere
Kind 235 € im Monat. Entsprechend steigt der steuerliche Kinderfreibetrag
(2019: 2.490 € je Elternteil, VZ 2020: 2.586 € je Elternteil). Hinzu
kommt noch ein sog. Betreuungsfreibetrag in Höhe von 1.320 € je Elternteil
pro Jahr.
Der Grundfreibetrag soll für die Veranlagungszeiträume 2019 von 9.000
€ auf 9.168 € und 2020 auf 9.408 € angehoben werden. Zum Ausgleich
der kalten Progression ist eine Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs
vorgesehen.