Spa­zier­gang in der Arbeits­pause ist nicht unfall­ver­si­chert

Arbeit­nehmer sind gesetz­lich unfall­ver­si­chert, solange sie eine betriebs­dien­liche Tätig­keit ver­richten. Spa­zie­ren­gehen in einer Arbeits­pause ist keine Haupt- oder Neben­pflicht aus dem Beschäf­ti­gungs­ver­hältnis eines Ver­si­cherten, son­dern stellt eine eigen­wirt­schaft­liche Ver­rich­tung dar. Ver­un­glückt ein Ver­si­cherter hierbei, ist dies daher kein Arbeits­un­fall im Sinne der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung. Zu dieser Ent­schei­dung kam das Hes­si­sche Lan­des­so­zi­al­ge­richt in seinem Urteil vom 24.7.2019.