Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2025

Das Bun­des­ka­bi­nett hat den Gesetz­ent­wurf des Steu­er­än­de­rungs­ge­setzes 2025 ver­ab­schiedet, Bun­destag und Bun­desrat sollen bis zur par­la­men­ta­ri­schen Win­ter­pause im Dezember zustimmen, damit die beab­sich­tigen Ände­rungen zum 1.1.2026 in Kraft treten können.

Fol­gende wich­tige Ände­rungen sind im Ent­wurf vor­ge­sehen:

  • Die Ent­fer­nungs­pau­schale im Rahmen des Wer­bungs­kos­ten­ab­zugs bei den Ein­künften aus nicht­selbst­stän­diger Arbeit soll auf 0,38 €/​km ein­heit­lich ange­hoben werden, anstatt bis­lang 0,30 €/​km und ab dem 21. km mit 0,38 €/​km.
  • Für Gering­ver­diener soll die Mobi­li­täts­prämie zeit­lich ent­fristet werden. Ein Antrag auf Erstat­tung ab dem 21. Ent­fer­nungs­ki­lo­meter ist mög­lich, da Gering­ver­diener i. d. R. keine Ein­kom­men­steuer zahlen, von der sie Fahrt­kosten absetzen könnten.
  • Für Übungs­leiter sollen steuer- und sozi­al­ver­si­che­rungs­freie Auf­wands­ent­schä­di­gungen von 3.000 € jähr­lich auf 3.300 €, für Ehren­amt­liche von 840 € auf 960 € ange­hoben werden. Beide können neben­ein­ander genutzt werden, ab 2026 müssen sie der För­de­rung gemein­nüt­ziger, mild­tä­tiger oder kirch­li­cher Zwecke dienen.
  • Für gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tionen steigt die Frei­grenze für Ein­nahmen ein­schließ­lich Umsatz­steuer aus wirt­schaft­li­chen Geschäfts­be­trieben von 45.000 € auf 50.000 €, inner­halb derer keine Kör­per­schaft- oder Gewer­be­steuer zu zahlen ist. E‑Sport soll ab 2026 als gemein­nützig aner­kannt werden.
  • Die Strom­steu­er­ent­las­tung für Land- und Forst­wirte soll wieder ein­ge­führt werden.
  • Die 19 % Umsatz­steuer für Speisen auf Restau­rant-/Ver­pfle­gungs­dienst­leis­tungen soll ab dem 1.1.2026 wieder auf 7 % sinken. Dies betrifft auch Cate­ring­un­ter­nehmen, Con­ve­ni­ence-Abtei­lungen etc. Für Getränke bleibt es wei­terhin bei 19 %.
  • Die Son­der­ab­schrei­bung für den Miet­woh­nungs­neubau soll erhalten bleiben.