Steu­er­be­freite Ver­eine müssen auch Steu­er­erklä­rungen abgeben

In der Regel prüfen die Finanz­ämter alle 3 Jahre, inwie­weit Ver­eine
und Orga­ni­sa­tionen, die gemein­nüt­zigen, mild­tä­tigen oder kirch­li­chen
Zwe­cken dienen, in der zurück­lie­genden Zeit die Vor­aus­set­zungen für
die Befreiung von der Kör­per­schaft- und Gewer­be­steuer erfüllt haben.
Zu diesem Zweck müssen die Ver­eine bei ihrem zustän­digen Finanzamt
eine Steu­er­erklä­rung abgeben und Kopien ihrer Kas­sen­be­richte und Tätig­keits-
bzw. Geschäfts­be­richte bei­fügen.

Bitte beachten Sie! Steu­er­erklä­rungs-For­mu­lare werden nicht mehr
an die Ver­eine ver­sandt. Die Erklä­rungen sind grund­sätz­lich elek­tro­nisch
zu über­mit­teln. Hierfür ist eine Regis­trie­rung über ELSTER erfor­der­lich
(www.elster.de)