Steu­er­liche Aus­wir­kungen der Regie­rungs­krise – worauf jetzt zu achten ist

In Deutsch­land wird vor­aus­sicht­lich am 23.2.2025 außer­plan­mäßig ein neuer Bun­destag gewählt, da die bestehende Bun­des­re­gie­rung nach Aus­scheiden der FDP über keine par­la­men­ta­ri­sche Mehr­heit mehr ver­fügt. Somit wird die Regie­rung vor­aus­sicht­lich auch nicht mehr in der Lage sein, von ihr beab­sich­tigte Geset­zes­vor­haben zu ver­ab­schieden.

Dies betrifft sämt­liche Gesetze, die vom Bun­destag aktuell noch nicht ver­ab­schiedet sind bzw. erst die 1. Lesung durch­laufen haben. Es kann auch Gesetze betreffen, denen der Bun­desrat noch nicht zuge­stimmt hat und mög­li­cher­weise auf­grund der geän­derten poli­ti­schen Situa­tion auch nicht mit dem vor­lie­genden Inhalt zustimmen möchte.

Der Bun­destag hatte noch am 18.10.2024 das Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 mit Ände­rungen beschlossen. Dieses steht zur Zustim­mung für den 22.11.2024 auf der Tages­ord­nung des Bun­des­rates.

Das Steuer­fort­ent­wick­lungs­ge­setz wird in der jet­zigen Form vor der mut­maß­li­chen Neu­wahl ziem­lich sicher nicht weiter bear­beitet, ebenso nicht die Erhö­hung des Kin­der­geldes sowie die Erhö­hung der steu­er­li­chen Frei­stel­lung des Exis­tenz­mi­ni­mums.

Auch der Nach­trags­haus­halt für 2024 sowie der Bun­des­halt für 2025 sind noch nicht vom Bun­destag ver­ab­schiedet worden. Lau­fende För­der­pro­gramme sind von einer mög­li­chen Ver­zö­ge­rung der Haus­halts­ver­ab­schie­dung nicht betroffen, aller­dings neu ange­dachte För­de­rungen für die Wirt­schaft, Elek­tro­mo­bi­lität u.a. stehen zunächst in unge­wisser War­te­po­si­tion.

Es stehen der­zeit auch meh­rere Geset­zes­än­de­rungen in der War­te­schleife, die Ent­schei­dungen des Bun­des­fi­nanz­hofes umsetzen bzw. noch Ände­rungen am Wachs­tums­chan­cen­ge­setz bringen sollten.

Es wird drin­gend emp­fohlen, vor dem Beginn neuer Maß­nahmen und Umstruk­tu­rie­rungen im Unter­nehmen mit dem Steu­er­be­rater des Ver­trauens Kon­takt auf­zu­nehmen und den jeweils tages­ak­tu­ellen Stand der Rechts­lage abzu­klären.