Steu­er­liche Schwer­punkte im Koali­ti­ons­ver­trag – das sind die Themen

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) hat am 26.3.2025 die Ver­fas­sungs­be­schwerde gegen die Erhe­bung des Soli­da­ri­täts­zu­schlags zurück­ge­wiesen. Dem­nach ist dieser auch über das Jahr 2020 hinaus der­zeit nicht ver­fas­sungs­widrig.

Die neue Bun­des­re­gie­rung bestehend aus CDU/​CSU und SPD hat am 9.4.2025 ihren aus­ge­han­delten Koali­ti­ons­ver­trag vor­ge­stellt. Am 6.5.2025 hat die Bun­des­re­gie­rung mit der Wahl von Fried­rich Merz (CDU) zum neuen Bun­des­kanzler ihre Arbeit auf­ge­nommen. Zum neuen Finanz­mi­nister wurde Lars Kling­beil (SPD) ernannt.

Steu­er­lich sind ver­schie­dene Maß­nahmen für Unter­nehmen, Pri­vat­per­sonen und im Bereich der Gemein­nüt­zig­keit vor­ge­sehen. Sämt­liche Ent­las­tungen stehen unter dem sog. Finan­zie­rungs­vor­be­halt, werden also nur dann umge­setzt, sofern die finan­zi­ellen Mittel für die kon­kreten Maß­nahmen vor­handen sind. Steu­er­erhö­hungen sind nicht vor­ge­sehen, wurden jedoch auch nicht aus­ge­schlossen. Der Soli­da­ri­täts­zu­schlag, den das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt erst Ende März 2025 für (noch) ver­fas­sungs­gemäß erklärt hatte, soll bei­be­halten und nicht abge­schafft werden.

Die Strom­steuer soll um min­des­tens 5 Cent/​KWh gesenkt und die Netz­ent­gelte redu­ziert werden.

Für Unter­nehmen sind fol­gende steu­er­liche Maß­nahmen geplant:

Es soll eine auf die Jahre 2025 bis 2027 zeit­lich befris­tete degres­sive AfA für unter­neh­me­ri­sche Aus­rüs­tungs­ge­gen­stände in Höhe von 30 % ein­ge­führt werden, ab dem Jahr 2028 soll die Kör­per­schaft­steuer in 5 Schritten um jeweils 1 % abge­senkt und die The­sau­ri­e­rungs­be­steue­rung für Unter­nehmen ver­bes­sert werden. Es soll auch geprüft werden, ob die gewerb­li­chen Ein­künfte neu gegrün­deter Unter­nehmen ab 2027 unab­hängig von ihrer Rechts­form der Kör­per­schaft­be­steue­rung unter­liegen können, sodass jedes Unter­nehmen von der The­sau­ri­e­rung pro­fi­tieren kann.

Die hebe­be­rech­tigten Städte und Gemeinden sollen den Gewer­be­steu­er­he­be­satz von bis­lang 200 % auf min­des­tens 280 % anheben müssen. Dies soll einer Wett­be­werbs­ver­zer­rung ent­ge­gen­wirken. Schein­sitz­ver­le­gungen sollen ver­hin­dert werden.

Bei der Min­dest­be­steue­rung soll auf EU-Ebene auf eine Ver­ein­fa­chung sowie Ver­hin­de­rung einer Benach­tei­li­gung deut­scher Unter­nehmen hin­ge­wirkt werden. Für Groß­kon­zerne soll die Min­dest­be­steue­rung bestehen bleiben. Die Ein­füh­rung einer Finanz­trans­ak­ti­ons­steuer auf euro­päi­scher Ebene soll unter­stützt werden.

Es ist geplant, eine Son­der­ab­schrei­bung für E‑Fahrzeuge ein­zu­führen sowie die Kfz-Steu­er­be­freiung bis 2035 zu ver­län­gern. Für Unter­nehmen soll die Brut­to­preis­grenze für Dienst­wagen zur Anwen­dung der 0,25-%-Regelung auf 100.000 € erhöht werden. Die Agrar­diesel-Rück­ver­gü­tung für die Land­wirt­schaft soll voll­ständig wie­der­her­ge­stellt werden. Die Erhö­hung der Luft­ver­kehrs­steuer soll rück­gängig gemacht werden.

Für Speisen in der Gas­tro­nomie soll die Mehr­wert­steuer dau­er­haft auf 7 % gesenkt und die Bon­pflicht all­ge­mein wieder abge­schafft werden. Sach­spenden an gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tionen sollen weit­ge­hend umsatz­steu­er­frei bleiben. Das Gemein­nüt­zig­keits­recht soll im Hin­blick auf das Erfor­dernis der zeit­nahen Mit­tel­ver­wen­dung ver­ein­facht werden, ebenso die Sphä­ren­zu­rech­nung bei Ein­nahmen der Ver­eine. Es soll ein Ein­fuhr­um­satz­steuer-Ver­rech­nungs­mo­dell ein­ge­führt werden.

Für Pri­vat­per­sonen sind dar­über hinaus fol­gende Maß­nahmen geplant:

Pri­vat­haus­halte mit kleinen und mitt­leren Ein­kommen sollen beim Umstieg auf E‑Mobilität durch einen EU-Kli­ma­so­zi­al­fond unter­stützt werden. Die Ent­fer­nungs­pau­schale für beruf­lich bedingte Fahrten soll bereits ab dem ersten Kilo­meter von 0,30 €/​km auf 0,38 €/​km erhöht werden. Bis­lang gilt erst ab dem 21. Ent­fer­nungs­ki­lo­meter 0,38 €/​km.

Steu­er­lich begüns­tigte ener­ge­ti­sche Sanie­rungen an Immo­bi­lien sollen auch für geerbte Immo­bi­lien mög­lich sein, wenn sie nicht selbst bewohnt sind.

Im Rahmen der Gemein­nüt­zig­keit sollen die Ehren­amts- und die Übungs­lei­ter­pau­schale ange­hoben und die For­schungs­be­din­gungen ver­bes­sert werden.

Ferner sollen steu­er­liche Anreize für län­geres Arbeiten im Hin­blick auf Lebens­er­werbs­tä­tig­keit geschaffen und die Ableis­tung von Über­stunden über Voll­zeit­tä­tig­keit hinaus steu­er­frei gestellt werden. Kin­der­frei­be­trag und Kin­der­geld, Ent­las­tungs­be­trag für Allein­er­zie­hende sollen ange­passt, sowie die Ein­füh­rung einer evtl. Arbeits­ta­ge­pau­schale im Rahmen der Wer­bungs­kosten zunächst dis­ku­tiert werden.

Die Steu­er­bü­ro­kratie soll weiter abge­baut werden und die Digi­ta­li­sie­rung vor­an­schreiten, um wei­tere Ver­ein­fa­chungen vor­nehmen zu können.