Unfall bei Firmen-Fuß­ball­tur­nier ist kein Arbeits­un­fall

Ver­letzt sich ein Arbeit­nehmer bei einem fir­men­in­ternen Fuß­ball­tur­nier, han­delt es sich nicht um einen Arbeits­un­fall. Zu dieser Ent­schei­dung kam das Bun­des­so­zi­al­ge­richt mit seinem Urteil v. 26.9.2024.

Dazu lag den Rich­tern der nach­fol­gende Sach­ver­halt zur Ent­schei­dung vor: Eine Unter­neh­mens­gruppe ver­an­staltet jähr­lich ein Firmen-Fuß­ball­tur­nier. An dem betref­fenden Tur­nier nahmen 80 Mit­ar­beiter teil und ein Arbeit­nehmer ver­letzte sich beim Spiel am Knie. Die Berufs­ge­nos­sen­schaft lehnte es ab, den Unfall als Arbeits­un­fall zu ent­schä­digen und führte an, dass der Mit­ar­beiter weder seiner Beschäf­ti­gung als Kom­mis­sio­nierer nach­ge­gangen noch das Fuß­ball­tur­nier Bestand­teil des Betriebs­sports oder einer betrieb­li­chen Gemein­schafts­ver­an­stal­tung war. Ferner diente die Ver­an­stal­tung dem Unter­nehmen auch nicht als Wer­be­platt­form.

Mit der Teil­nahme am Fuß­ball­tur­nier und am kon­kreten Fuß­ball­spiel erfüllte der Arbeit­nehmer keine geschul­dete Haupt- oder Neben­pflicht aus seinem Beschäf­ti­gungs­ver­hältnis. Im Unfall­zeit­punkt war er auch weder unter dem Gesichts­punkt des Betriebs­sports noch der betrieb­li­chen Gemein­schafts­ver­an­stal­tung ver­si­chert, weil zum einen der Wett­kampf­cha­rakter im Vor­der­grund stand, zum anderen die Ver­an­stal­tung von vorn­herein nur auf den fuß­ball­in­ter­es­sierten Teil der Beleg­schaft aus­ge­richtet war.

Unter Wer­bungs­ge­sichts­punkten begründet die Teil­nahme an einer Sport­ver­an­stal­tung nicht allein des­wegen Unfall­ver­si­che­rungs­schutz, weil die Ver­an­stal­tung betrieb­lich unter­stützt wird und eine Bericht­erstat­tung in der Presse erfolgt. Solange die Sport­ver­an­stal­tung vom Beschäf­ti­gungs­un­ter­nehmen nicht ziel­ge­richtet in der Öffent­lich­keit als Wer­be­platt­form genutzt wird, stellt der mit einer nach­träg­li­chen Pres­se­be­richt­erstat­tung bezweckte Wer­be­ef­fekt nicht mehr als einen recht­lich unwe­sent­li­chen Reflex dar.