Ver­fas­sungs­be­schwerde gegen das Grund­steuer-Bun­des­mo­dell ein­ge­reicht

Der Bun­des­fi­nanzhof hatte mit Urteilen vom 12.11.2025 in drei Ver­fahren klar­ge­stellt, dass er die Rege­lungen des Ertrags­wert­ver­fah­rens als Grund­lage zur Berech­nung der Grund­steuer im Bun­des­mo­dell für ver­fas­sungs­kon­form hält. Gegen min­des­tens ein Urteil haben der Bund der Steu­er­zahler sowie Haus und Grund laut Mit­tei­lung vom 5.3.2026 nun Ver­fas­sungs­be­schwerde ein­ge­reicht. Betrof­fene können bei noch offenem Ein­spruchs­ver­fahren unter Hin­weis auf die Ver­fas­sungs­be­schwerde ein Ruhen des Ver­fah­rens bean­tragen.