In einem vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 19.12.2019 entschiedenen
Fall bot ein Online-Händler aus den Niederlanden im Rahmen eines „Leseklubs”
gebrauchte E‑Books zum Kauf oder Tausch an. Zwei Interessenverbände, deren
Ziel die Vertretung der Interessen der niederländischen Verleger ist, hatten
dagegen geklagt. Sie sahen hierin eine Urheberrechtsverletzung.
Die EuGH-Richter stellten fest, dass die Überlassung eines E‑Books zur
dauerhaften Nutzung durch Herunterladen nicht unter das Recht der „Verbreitung
an die Öffentlichkeit” fällt, sondern vielmehr unter das Recht
der „öffentlichen Wiedergabe”. Der Verkauf „gebrauchter”
E‑Books über eine Website stellt demnach eine öffentliche Wiedergabe
dar, die der Erlaubnis des Urhebers bedarf.