Ver­kauf „gebrauchter” E‑Books

In einem vom Euro­päi­schen Gerichtshof (EuGH) am 19.12.2019 ent­schie­denen
Fall bot ein Online-Händler aus den Nie­der­landen im Rahmen eines „Lese­klubs”
gebrauchte E‑Books zum Kauf oder Tausch an. Zwei Inter­es­sen­ver­bände, deren
Ziel die Ver­tre­tung der Inter­essen der nie­der­län­di­schen Ver­leger ist, hatten
dagegen geklagt. Sie sahen hierin eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung.

Die EuGH-Richter stellten fest, dass die Über­las­sung eines E‑Books zur
dau­er­haften Nut­zung durch Her­un­ter­laden nicht unter das Recht der „Ver­brei­tung
an die Öffent­lich­keit” fällt, son­dern viel­mehr unter das Recht
der „öffent­li­chen Wie­der­gabe”. Der Ver­kauf „gebrauchter”
E‑Books über eine Web­site stellt dem­nach eine öffent­liche Wie­der­gabe
dar, die der Erlaubnis des Urhe­bers bedarf.