Warn­hin­weis: Gefälschte Rech­nungen mit Zah­lungs­auf­for­de­rung im Umlauf, die nicht vom Bun­des­zen­tralamt für Steuern (BZSt) stammen!

Das Bun­des­zen­tralamt für Steuern (BZSt) warnt aktuell vor diversen im Umlauf befind­li­chen betrü­ge­ri­schen E‑Mails und Briefen, die vor­geben, vom BZSt zu stammen. Tat­säch­lich stammen diese jedoch von unbe­kannten Tätern und nicht vom BZSt.

Es wird wech­sel­weise ver­sucht, an sen­sible Daten der Emp­fänger zu gelangen wie z. B. Bank­ver­bin­dungen, indem vor­ge­geben wird, dass eine ver­meint­liche Steu­er­erstat­tung erfolgen solle. Teil­weise erfolgt z. B. eine angeb­liche Fest­set­zung von Ein­kom­men­steuer oder Ver­spä­tungs­zu­schlag mit Zah­lungs­auf­for­de­rung auf ein aus­län­di­sches Bank­konto oder es soll ein Link ange­klickt werden, über den dann die Über­wei­sung erfolgen soll. Dieser Link darf auf keinen Fall ange­klickt werden und erst recht darf keine Daten­ein­gabe erfolgen. Über­wei­sungen sind in diesen Fällen zumeist unwie­der­bring­lich ver­loren.

Woran der­ar­tige Betrugs­ver­suche zu erkennen sind:

• Zah­lungs­auf­for­de­rung per E‑Mail oder Auf­for­de­rung, über einen Link eine Zah­lung zu leisten oder ein For­mular aus­zu­füllen. Zah­lungs­auf­for­de­rungen und Steu­er­be­scheide werden i. d. R. nur per Brief über­mit­telt, es sei denn, der Emp­fänger hat einer Kon­takt­auf­nahme per E‑Mail aus­drück­lich zuge­stimmt.

• Angabe fal­scher und /​ oder aus­län­di­scher Bank­ver­bin­dungen; Zah­lungen an das BZSt sind aus­nahmslos per Über­wei­sung auf ein inlän­di­sches Konto der Bun­des­kasse zu leisten.

• Betrü­ge­ri­sche E‑Mails sind oft­mals in schlechtem oder feh­ler­haftem Deutsch ver­fasst, ent­halten häufig Recht­schreib­fehler und es werden Fach­be­griffe falsch ver­wendet, es werden keine Ansprech­partner, Ruf­num­mern ange­geben oder unkor­rekte Anschriften bzw. E‑Mail-Adressen.

Im Ver­dachts­fall wenden Sie sich an die ört­liche Poli­zei­dienst­stelle oder infor­mieren sich bei Ihrem Steu­er­be­rater. Sofern Bank­daten offen­bart oder Über­wei­sungen vor­ge­nommen wurden, sollte direkt Kon­takt zum Bank­in­stitut auf­ge­nommen werden.

Das BZSt aktua­li­siert auf seiner Home­page (www.bzst.de – Ser­vice – War­nung vor Betrugs­ver­su­chen) die aktu­ellen Betrugs­ver­suche mit bei­spiel­haften Betrugs­schreiben, um diese besser iden­ti­fi­zieren zu können.