Was Man­danten wissen sollten: Anpas­sung der Steuerberater­vergütung zum 1.7.2025

Am 1.7.2025 tritt die Fünfte Ver­ord­nung zur Ände­rung der Steu­er­be­ra­ter­ver­gü­tungs­ver­ord­nung (StBVV) in Kraft, die erst­mals seit dem Jahr 2020 u. a. eine erhö­hende Anpas­sung der Steu­er­be­ra­ter­ver­gü­tung vor­sieht.

Haupt­punkte sind hierbei die Erhö­hung der Fest­ge­bühren wie z. B. der Zeit­ge­bühr für steu­er­liche Bera­tungs­tä­tig­keiten, eine Anhe­bung der gegen­stands­wert­ab­hän­gigen Gebühren für z. B. die Erstel­lung der Buch­füh­rung sowie eine Erhö­hung der Preise für die Erstel­lung von Lohn­ab­rech­nungen. Für die Abrech­nung der Zeit­ge­bühren ist eine 15-Minuten-Tak­tung vor­ge­sehen.

Par­allel zur Erhö­hung der Gebühren der Rechts­an­wälte werden die Gebühren der Steu­er­be­rater im außer­ge­richt­li­chen Ein­spruchs­ver­fahren sowie im finanz­ge­richt­li­chen Ver­fahren eben­falls ange­passt.

Besteht z. B. eine Hono­rar­ver­ein­ba­rung über Zeit­ge­bühren, muss diese aktiv ange­passt werden, wenn eine höhere Gebühr abge­rechnet werden soll.