Weg­wei­sende Gerichts­ent­schei­dung für betei­li­gungs­iden­ti­sche Per­so­nen­ge­sell­schaften

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat mit Beschluss vom 28.11.2023 (2 BvL 8/​13) eine Rege­lung für ver­fas­sungs­widrig erklärt, wonach eine Über­tra­gung von Wirt­schafts­gü­tern zum steu­er­li­chen Buch­wert zwi­schen absolut betei­li­gungs­iden­ti­schen Schwes­ter­per­so­nen­ge­sell­schaften gesetz­lich nicht gere­gelt ist.

Die aktu­elle gesetz­liche Rege­lung war unter Fach­leuten und Gerichten über 20 Jahre lang umstritten. Die Gerichte ent­schieden in der Ver­gan­gen­heit unter­schied­lich. Nun ist der Gesetz­geber auf­ge­for­dert, rück­wir­kend und ohne Über­gangs­frist eine ver­fas­sungs­kon­forme Rege­lung zu schaffen. Es ist jedoch davon aus­zu­ge­sehen, dass eine Neu­re­ge­lung einige Zeit dauern wird.

Es bleibt abzu­warten, mit wel­chem Inhalt der Gesetz­geber den Auf­trag des höchsten deut­schen Gerichts umsetzen wird, ob künftig also die Über­tra­gung von Wirt­schafts­gü­tern zum Buch­wert ermög­licht wird und wie eine Rege­lung bei nur teil­weiser Per­so­nen­iden­tität aus­sehen wird.

Hin­weis: Zwi­schen­zeit­lich sollten Steu­er­pflich­tige bei ent­spre­chenden Sach­ver­halten immer Rück­sprache mit dem Steu­er­be­rater halten.