Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht Fachkräften auch
aus Staaten außerhalb der EU künftig eine leichtere Einwanderung.
Das soll den Fachkräftemangel in Deutschland lindern.
Nach dem Gesetz darf jede Person in Deutschland arbeiten, die einen Arbeitsvertrag
und eine anerkannte Qualifikation vorweisen kann. Die Beschränkung auf
sog. Engpassberufe entfällt. Auch auf die bislang verpflichtende Vorrangprüfung,
ob nicht auch Deutsche oder EU-Bürger für die Stelle in Frage kommen,
wird grundsätzlich verzichtet.
Probeweise (auf fünf Jahre befristet) wird ermöglicht, dass Menschen
mit Berufsausbildung bis zu sechs Monate in Deutschland bleiben können,
um sich eine Stelle zu suchen. Sozialleistungen erhalten sie in dieser Zeit
nicht und müssen nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt während des
Aufenthaltes gesichert ist. Außerdem verbessert das Gesetz die Möglichkeiten,
sich in Deutschland mit dem Ziel weiter zu qualifizieren, den Abschluss anerkennen
zu lassen.
Ausländer, die in Deutschland einen Ausbildungsplatz suchen, müssen
nicht mehr einen Schulabschluss vorweisen, der zum Studium in Deutschland berechtigt.
Ein Abschluss, der ein Studium im Heimatland ermöglicht, reicht.
Arbeitgeber haben künftig vier Wochen (zzt. zwei Wochen) Zeit, der Ausländerbehörde
mitzuteilen, wenn ein Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beendet wurde.