Zum Anfang des IV. Quartals 2020 bzw. zum Jahresanfang sind zwei wichtige Gesetze
zur Reform des Insolvenzrechts in Kraft getreten. Das Gesetz zur weiteren Verkürzung
des Restschuldbefreiungsverfahrens trat mit Wirkung vom 1.10.2020 in Kraft und das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und
Insolvenzrechts trat am 1.1.2021.