Zum Anfang des IV. Quartals 2020 bzw. zum Jahresanfang sind zwei wichtige Gesetze
  zur Reform des Insolvenzrechts in Kraft getreten. Das Gesetz zur weiteren Verkürzung
  des Restschuldbefreiungsverfahrens trat mit Wirkung vom 1.10.2020 in Kraft und das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und
  Insolvenzrechts trat am 1.1.2021.

