Die Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene
Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen,
werden – rückwirkend zum 16.2.2021 – zunächst in bisheriger Höhe
verlängert. Für das neue Ausbildungsjahr werden die Prämien zum
1.6.2021 von 2.000 € und 3.000 € auf 4.000 € und 6.000 €
verdoppelt. Auch Zuschüsse zur Vergütung der Ausbilder können
künftig gezahlt werden. Außerdem kann die Ausbildungsvergütung
wie bisher bezuschusst werden. Diese Leistungen können künftig Unternehmen
mit bis zu 499 Mitarbeitern (vorher 249) beziehen. Betriebe mit bis zu 4 Mitarbeitern
erhalten pauschal 1.000 €, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für
mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.
Darüber hinaus wird die Übernahmeprämie bis Ende 2021
verlängert und auf 6.000 € verdoppelt. Auftrags- oder Verbundausbildung
können bereits ab einer Laufzeit von 4 Wochen unterstützt werden.
Die Höhe der Förderung bemisst sich an der Vertragslaufzeit. Insgesamt
können bis zu 8.100 € beansprucht werden. Künftig kann auch der
Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung
erhalten. Pandemiebetroffene Unternehmen können die Kosten für externe
Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig
bis max. 500 € bezuschussen lassen.
Für die Ausbildungsprämien, die Zuschüsse, die Übernahmeprämie
und den Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen ist die Bundesagentur
für Arbeit zuständig.