Keine neuen Aus­lands­pau­schalen für das Jahr 2022

Auf­grund der noch immer andau­ernden Pan­demie, werden die Aus­lands­tage- und Aus­lands­über­nach­tungs­gelder nach dem Bun­des­rei­se­kos­ten­ge­setz zum 1.1.2022 nicht neu fest­ge­setzt. Wie das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium (BMF) mit­teilte, gelten noch immer die Inhalte des BMF-Schrei­bens vom 3.12.2020 als maß­geb­lich.

Dem­zu­folge sind die dort ver­öf­fent­lichten steu­er­li­chen Pausch­be­träge auch für das Kalen­der­jahr 2022 anzu­wenden. Die Aus­lands­rei­se­kosten finden Sie auch auf der Home­page des BMF: www.bundesfinanzministerium.de und dort unter > Ser­vice > Publi­ka­tionen > BMF-Schreiben.
Auf­grund der noch immer andau­ernden Pan­demie, werden die Aus­lands­tage- und Aus­lands­über­nach­tungs­gelder nach dem Bun­des­rei­se­kos­ten­ge­setz zum 1.1.2022 nicht neu fest­ge­setzt. Wie das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium (BMF) mit­teilte, gelten noch immer die Inhalte des BMF-Schrei­bens vom 3.12.2020 als maß­geb­lich.

Dem­zu­folge sind die dort ver­öf­fent­lichten steu­er­li­chen Pausch­be­träge auch für das Kalen­der­jahr 2022 anzu­wenden. Die Aus­lands­rei­se­kosten finden Sie auch auf der Home­page des BMF: www.bundesfinanzministerium.de und dort unter > Ser­vice > Publi­ka­tionen > BMF-Schreiben.