BAföG-Reform

Ziel der BAföG-Reform ist es, die Zahl der Emp­fänger deut­lich zu stei­gern. Das soll z. B. durch die Anhe­bung der Frei­be­träge, der Bedarfs­sätze sowie der Alters­grenzen geschehen. Vor­ge­sehen sind u. a. fol­gende Maß­nahmen:

  • Die Erhö­hung der Frei­be­träge um 20 %, die Anhe­bung der Bedarfs­sätze und des Kin­der­be­treu­ungs­zu­schlags um 5 % sowie die Anhe­bung des Wohn­zu­schlags für BAföG-Emp­fänger, die nicht bei den Eltern wohnen, auf 360 €.
  • Die Alters­grenze wird auf 45 Jahre zu Beginn des zu för­dernden Aus­bil­dungs­ab­schnitts ange­hoben und ver­ein­heit­licht.
  • Die digi­tale Bean­tra­gung des BAföG wird ver­ein­facht und nach der Umset­zung kom­plett digital ange­boten werden.
  • Künftig sollen ein­jäh­rige, in sich abge­schlos­sene Aus­lands­stu­di­en­gänge geför­dert werden. Das gilt auch, wenn sie kom­plett in Dritt­staaten (außer­halb der EU) absol­viert werden.
  •  Ferner wird die Mög­lich­keit eines Erlasses der Dar­le­hens­rest­schuld nach 20 Jahren auch für Rück­zah­lungs­ver­pflich­tete in Alt­fällen ein­ge­räumt.

Die Ände­rungen sollen zum 1.8.2022 in Kraft treten, damit die Wir­kung für BAföG-Geför­derte bereits im kom­menden Win­ter­se­mester oder Schul­jahr spürbar ist.