Bun­desrat bil­ligt Heiz­kos­ten­zu­schuss

Der Bun­desrat hat am 8.4.2022 dem Heiz­kos­ten­zu­schuss­ge­setz zuge­stimmt. Es gilt vom 1.6.2022 bis Ende Mai 2032. Danach erhalten Emp­fänger von Wohn­geld, BAföG und wei­teren Bil­dungs­för­de­rungen einen ein­ma­ligen Zuschuss, um den starken Anstieg der Heiz­kosten auf­grund der hohen Ener­gie­preise abzu­fe­dern.

Jeder Ein-Per­sonen-Haus­halt im Wohn­geld­bezug erhält ein­malig einen Zuschuss von 270 €, ein Zwei-Per­sonen-Haus­halt 350 € und jedes wei­tere Fami­li­en­mit­glied 70 €. Vor­aus­set­zung ist dabei, dass min­des­tens ein Monat des Leis­tungs­be­zugs in den Bewil­li­gungs­zeit­raum zwi­schen dem 1.10.2021 und dem 31.3.2022 fällt.