Neue För­der­richt­linie zum Umwelt­bonus seit 1.1.2023

Ab 1.1.2023 wird die För­de­rung für Elek­tro­autos degressiv aus­ge­staltet und es gibt sie nur noch für rein elek­tri­sche Fahr­zeuge. Maß­geb­lich für den För­der­an­trag ist das Datum der Antrag­stel­lung beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle (bafa.de/elektromobilitaet). Eine Antrag­stel­lung ist nur für Fahr­zeuge mög­lich, deren Zulas­sung bereits erfolgt ist.

Beim Umwelt­bonus beträgt der Bun­des­an­teil an der För­de­rung ab 1.1.2023 4.500 € bis zu einem Netto-Lis­ten­preis des Basis­mo­dells von 40.000 € und 3.000 € bei einem Netto-Lis­ten­preis über 40.000 € bis 65.000 €. Die Min­dest­hal­te­dauer beim Kauf und beim Lea­sing ver­dop­pelt sich auf 12 Monate.

Ab 1.9.2023 sind nur noch Pri­vat­per­sonen antrags­be­rech­tigt und ab 1.1.2024 sinkt der Bun­des­an­teil auf 3.000 € und der För­der­de­ckel auf 45.000 € Netto-Lis­ten­preis des Basis­mo­dells. Der Anteil der Her­steller beträgt, wie bisher, 50 % der Gesamt-Bun­des­för­de­rung.