Hitze am Arbeits­platz

Mit den som­mer­li­chen Tem­pe­ra­turen rückt auch das Thema „Hitze am Arbeits­platz“ ver­stärkt in den Fokus. Nach der Tech­ni­schen Regel für Arbeits­stätten (ASR A3.5) sollte die Luft­tem­pe­ratur in Arbeits­räumen grund­sätz­lich 26 °C nicht über­schreiten. Wird dieser Wert auf­grund starker Son­nen­ein­strah­lung über­schritten, sind geeig­nete Maß­nahmen zur Ver­rin­ge­rung der Auf­hei­zung zu ergreifen. Hierzu zählen ins­be­son­dere wirk­same Beschat­tungs­ein­rich­tungen wie außen­lie­gende Jalou­sien oder ver­gleich­bare Son­nen­schutz­sys­teme.

Steigt die Raum­tem­pe­ratur auf über 30 °C, sind Maß­nahmen zur Ver­rin­ge­rung der Hit­ze­be­las­tung erfor­der­lich. Bei Tem­pe­ra­turen von mehr als 35 °C gelten Arbeits­räume ohne zusätz­liche Schutz­maß­nahmen – bei­spiels­weise Luft­du­schen, Hit­ze­pausen oder ver­gleich­bare Vor­keh­rungen – grund­sätz­lich nicht mehr als geeig­nete Arbeits­räume.

Bei der Aus­wahl der Schutz­maß­nahmen ist das soge­nannte TOP-Prinzip zu beachten. Danach haben tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nahmen Vor­rang vor per­so­nen­be­zo­genen Maß­nahmen.

Tech­ni­sche Maß­nahmen (vor­rangig):

  • Ver­mei­dung einer über­mä­ßigen Auf­hei­zung der Arbeits­räume durch einen gezielten Ein­satz von Son­nen­schutz­ein­rich­tungen, etwa durch das Schließen von Jalou­sien auch außer­halb der Arbeits­zeiten.
  • Opti­mie­rung der Lüf­tung zur Absen­kung der Raum­tem­pe­ra­turen, bei­spiels­weise durch eine nächt­liche Aus­küh­lung der Gebäude.
  • Ver­rin­ge­rung zusätz­li­cher Wär­me­quellen durch einen bedarfs­ge­rechten Betrieb elek­tri­scher Geräte und anderer wär­me­er­zeu­gender Ein­rich­tungen.

Orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nahmen:

  • Durch­füh­rung von Lüf­tungs­maß­nahmen in den küh­leren Mor­gen­stunden.
  • Anpas­sung der Arbeits­zeiten durch fle­xible Arbeits­zeit­mo­delle, um Tätig­keiten in weniger belas­tende Tages­zeiten zu ver­la­gern.
  • Ein­füh­rung zusätz­li­cher oder ver­län­gerter Pausen sowie geeig­neter Erho­lungs- und Abküh­lungs­phasen.
  • Redu­zie­rung kör­per­lich beson­ders belas­tender Arbeiten wäh­rend Hit­ze­pe­ri­oden.

Per­so­nen­be­zo­gene Maß­nahmen (ergän­zend):

  • Ein­satz von Ven­ti­la­toren zur Ver­bes­se­rung der Luft­be­we­gung am Arbeits­platz. Bereit­stel­lung aus­rei­chender und geeig­neter Getränke zur Sicher­stel­lung einer ange­mes­senen Flüs­sig­keits­zu­fuhr.
  • Anpas­sung der Beklei­dungs­re­ge­lungen sowie Bereit­stel­lung geeig­neter Arbeits- und Schutz­klei­dung für hohe Tem­pe­ra­turen.

Für Beschäf­tigte, die ihre Tätig­keit über­wie­gend im Freien aus­üben, etwa auf Bau­stellen, in der Land­wirt­schaft, im Garten- und Land­schaftsbau, rei­chen die für Innen­räume vor­ge­se­henen Maß­nahmen häufig nicht aus. Mög­liche Schutz­maß­nahmen sind z. B.:

  • Ein­rich­tung von Schat­ten­be­rei­chen oder anderen Mög­lich­keiten zum Schutz vor direkter Son­nen­ein­strah­lung.
  • Zusätz­liche und aus­rei­chend lange Erho­lungs- und Trink­pausen.
  • Bereit­stel­lung von aus­rei­chend Trink­wasser oder anderen geeig­neten Getränken.
  • Tragen von UV-schüt­zender Klei­dung sowie geeig­neter Kopf­be­de­ckungen.
  • Ver­wen­dung von Son­nen­schutz­mit­teln mit aus­rei­chendem Licht­schutz­faktor.