Akti­ons­plan gegen Steuer- und Finanz­kri­mi­na­lität

Die Bun­des­mi­nis­te­rien der Finanzen (BMF) und der Justiz (BMJ) haben am 16.7.2026 in einer gemein­samen Pres­se­er­klä­rung den „Akti­ons­plan gegen Steuer- und Finanz­kri­mi­na­lität“ vor­ge­stellt. Dahinter ver­birgt sich ein Katalog von 26 Maß­nahmen mit der Absicht, durch ver­schie­dene Geset­zes­än­de­rungen ab 2027 die vor­han­dene Steuer- und Finanz­kri­mi­na­lität zu redu­zieren.

Durch die geplanten Maß­nahmen soll die Steu­er­ge­rech­tig­keit erhöht sowie Ein­nah­me­ver­luste redu­ziert werden. Geplant ist, Ermitt­lungs­tä­tig­keiten besser zu bün­deln und zu ver­netzen; orga­ni­sierte Finanz­kri­mi­na­lität soll hier­durch häu­figer auf­ge­deckt werden. Es soll im Bereich schwerer Steu­er­kri­mi­na­lität Trans­pa­renz her­ge­stellt und durch ver­bes­serte Zusam­men­ar­beit mit anderen Län­dern Steu­er­flucht weiter erschwert werden. Beson­ders her­vor­zu­heben aus den vor­ge­stellten Maß­nahmen sind fol­gende:

  • Die auf 8 Jahre ver­kürzte Beleg-Auf­be­wah­rungs­pflicht soll auf 15 Jahre ver­län­gert werden.
  • Die straf­be­frei­ende Selbst­an­zeige bei Steu­er­hin­ter­zie­hung soll in ihrer bis­he­rigen Form abge­schafft werden. Mög­liche Ände­rungen sind noch nicht bekannt.
  • Geplant ist eine digi­tale Umsatz­steuer-Echt­zeit­mel­dung für Unter­nehmen anstatt der bisher nach­ge­la­gerten Umsatz­steu­er­vor­anmel­dung.
  • Regis­trier­kassen sind aktuell nicht ver­pflich­tend. Vor­ge­sehen ist, diese ab dem 1.1.2028 für Geschäfte mit Jah­res­um­sätzen über 100.000 € ein­zu­führen.
  • Das Zusam­men­führen von Steu­er­daten durch Nut­zung von KI und die Neu­schaf­fung eines Daten­ana­ly­se­zen­trums sollen einen behör­den­über­grei­fenden Daten­ab­gleich und die Bear­bei­tung großer Daten­mengen ermög­li­chen. Abwei­chungen von Rech­nungs- und Umsatz­steu­er­daten, Kon­troll­mit­tei­lungen und anderen Finanz­in­for­ma­tionen sollen Hand­lungs­not­wen­dig­keiten leichter erkennen lassen.

Damit soll der Weg von der über­wie­gend nach­ge­la­gerten Prü­fung ein­zelner Steu­er­erklä­rungen und Betriebs­prü­fungen hin zu auto­ma­ti­sierter, trans­ak­ti­ons­be­zo­gener Kon­trolle unter Beach­tung beson­derer Risiko-Wirt­schafts­be­reiche bereitet werden. Über ent­spre­chende Gesetz­ge­bungs­ver­fahren wird an dieser Stelle in Zukunft berichtet.